14.01.2008

Zur Steuerfreiheit von Massageleistungen

In einem Hotel wurde u.a. im Rahmen eines "Clubs" ein Kosmetikstudio mit Sauna, Dampfbad und Swimmingpool betrieben. Außerdem wurden Massageleistungen durch angestellte Masseurinnen an Hotelgäste und Privatpatienten erbracht. Diese Massageleistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn es sich um der menschlichen Gesundheit dienende Heilbehandlungen handelt. Werden diese Leistungen jedoch aus Gründen der Kosmetik oder der "Wellness" erbracht, sind sie umsatzsteuerpflichtig. (Bundesfinanzhof)



BFH v. 28.9.2007, V B 7/06, BFH/NV 2008 S. 122
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück

Unsere alte Website? Haben wir abgeschrieben.

An unserem neuen immateriellen Wirtschaftsgut arbeiten gerade echte Profis.


Fragen zum Steuernsparen? Oder Interesse an einem coolen Job in einer modernen und digitalen Kanzlei?

Mail, Anruf oder Besuch unbedingt gewünscht.


Unsere Bürozeiten:
Montag - Donnerstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags geschlossen

Nach vorheriger Terminabsprache sind wir auch außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichbar.


Klöker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Natruper Straße 209, 49090 Osnabrück
Telefon 0541 91058-0 | Fax 0541 91058-58
info@steuerberater-os.de